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Klassenfahrt (Bildungspolitik)
verfasst von Matthias Köberlein (m.koeberlein@gmx.de, www.myspace.com/spielunken), Bengel, 16.11.2008, 13:52 Uhr
Hallo Matthias - hier spricht Matthias :) !
Du hast ja schon per Mail von uns gehoert - mir ist ergänzend noch was eingefallen.
Die Klassenfahrt kostet ja bestimmt Geld. Weil laut §66, SchulG (aktuell) Schulgeldfreiheit herrscht, dürfen nur "Angebote" Geld kosten. Wäre die Klassenfahrt verpflichtend, wäre sie kein "Angebot", sondern so was wie ein "Befehl". Diese Veranstaltungen nennt man dann "Schulveranstaltungen".
Nach dem neuen Gesetzentwurf, §68, darf höchstens an einer Ganztagsschule Entgeld erhoben werden.
Ansonsten sind Schulfahrten meines Wissens nach je nach Schule unterschiedlich geregelt.
lg,
Matthias
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Klassenfahrt
(Bildungspolitik) von Matthias Heimberger am 06.11.2008 um 21:27 Uhr Klassenfahrt
von Matthias Köberlein am 16.11.2008 um 13:52 Uhr
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