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Wie viele Freistunden darf ich in einer Woche haben?? (Bildungspolitik)
verfasst von Matthias Köberlein (m.koeberlein@gmx.de, www.myspace.com/spielunken), Bengel, 16.11.2008, 14:04 Uhr
Hallo Anna!
Hm, das Problem kenne ich. Leider finde keinen vernuenftigen Paragraphen dazu. Was klar sein muss:
Schulgesetz, §1 (1) Der Schüler nimmt sein Recht auf Bildung und Erziehung in der Schule (§1b SchulG) auf der Grundlage dieser Schulordnung wahr.
Du hast ein Recht auf Bildung und Erziehung. Durch den Stundenausfall wird dieses Recht eingeschränkt. Nun ist es in diesem Jahr ja besonders krass mit dem Lehrermangel in Rheinland-Pfalz. An meiner Schule brennt auch schon der Busch ;) . Ich denke, das sinnvollste ist ein konstruktives Gespräch mit dem Stammkurslehrer, dem MSS-Leiter oder der Schulleitung. Möglicherweise kannst du in einen anderen Kurs ausweichen - wenigstens eine Zeit lang. Vielleicht fallen dir noch andere Lösungen ein.
Aber rechtlich - da denke ich nicht, dass du da viele Chancen hast.
Nja, vielleicht weiß ja noch jemand anderes was dazu.
lg,
matthias
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