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Gesamtkonferenz (Bildungspolitik)
verfasst von Felix (felix.martens@lsvrlp.de, lsvrlp.de), Mainz, 11.12.2008, 16:11 Uhr

Hallo Matthias, hallo Naca,

möglicherweise ist die Gesamtkonferenz zwar schon rum, ich möchte trotzdem noch kurz auf eure Fragen eingehen.

Zur Anzahl der Schülis im Schulausschuss:
- Je nach größe der Schule werden 1-3 SchülerInnen in den Schulausschuss delegiert, diese werden von der KlassensprecherInnenversammlung (KSV) gewählt.
- Bei nur einer/einem DelgierteN ist der oder die Deleegierte der oder die SchülersprecherIn. Bei zwei Delegierten der oder die SchülersprecherIn sowie der oder die StellvertreterIn, bei dreien wird dann in der KSV gewählt
- siehe auch §33 Abs.1 der Schulwahlordnung: lsvrlp.de/recht/ unten im Downloadkasten schulwahlordnung_05.pdf

"Behangenheit":
- Ich nehme an du meinst "Befangenheit", also dass die Schülersprecherin von dem, was in der Gesamtkonferenz entschieden wird, betroffen ist.
- Es gibt (meines Wissens nach) keine Befangenheitsregelung, d.h. der Schülersprecherin darf die Teilnahme an der Konferenz unter keinen Umständen verwehrt werden.

Teilnahme an Konferenzen:
- Grundsätzlich können an allen Konferenzen (außer Zeugnis- u. Versetzungskonferenzen) der o. die SchülersprecherIn und sein o. ihre StellvertreterIn teilnehmen bzw. der "SV-vorstand", meistens schlicht SV-Team genannt.
- An der Gesamtkonferenz nehmen doppelt so viel SchülerInnen teil, wie im Schulausschuss vertreten, in eurem Fall dürften das also vier sein.
- Es nehmen also Teil: Die Mitglieder im Schulausschuss, in eurem Fall der o. die SchülersprecherIn + StellvertrterIn und zwei weitere SchülerInnen, die dazu in einer KlassensprecherInnenversammlung gewählt wurden.
- Wie aus dem ersten Stichpunkt hervorgeht, darf eigentlich aber das ganze SV-Team teilnehmen, die Vorschrift ist hier nicht eindeutig. Im Zweifelsfalle also mit dem ganzen SV-Team + 2 von der KSV gewählten auftreten.
- siehe auch: Punkt 2.6 der Verwaltungsvorschrift über SV-Arbeit: lsvrlp.de/recht/ unten im Downloadkasten vv_schuelerInnenvertretung.pdf

Natürlich kann niemand die SchülersprecherIn dazu zwingen, an der Konferenz teilzunehmen. Aber wer stattdessen alles teilnehmen darf, wisst ihr jetzt ja. ;)

Hoffe, geholfen zu haben,

Felix


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gesamter Thread:

Gesamtkonferenz (Bildungspolitik) von Matthias am 18.11.2008 um 21:18 Uhr
Gesamtkonferenz von Naca am 22.11.2008 um 21:26 Uhr
Gesamtkonferenz von Felix am 11.12.2008 um 16:11 Uhr

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