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Hausaufgabenüberprüfung wiederholen (Hilfe!)
verfasst von Felix (felix.martens@lsvrlp.de, lsvrlp.de), Mainz, 13.12.2008, 14:27 Uhr

Hallo Constantin,

keine Sorge: Auch wenn du die HÜ verpasst, hast du noch die Möglichkeit, deine Note aufzubessern.

Es besteht keine Verpflichtung, die HÜ nachschreiben zu lassen, aber die Möglichkeit hat deine Lehrerin auf jeden Fall.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass "ein schriftliches Abfragen der Hausaufgaben [HÜ] ... sich höchstens auf den Inhalt der beiden letzten Unterrichtsstunden beziehen" darf. (§46 (3) Übergreifende Schulordnung). Wenn du wieder in der Schule bist, würdest du also eine andere HÜ vorgelegt bekommen müssen, als der Rest deiner Klasse.

Tip: Geh, wen du zurück in der Schule bist, zu deiner Lehrerin (obwohl du sie nicht magst) und kläre das mit ihr ab. Es gibt neben HÜs ja auch noch eine Menge anderer Möglichkeiten, um Leistungen festzustellen. (siehe § 45 (2) Übergreifende Schulordnung) In deinem Fall wäre vielleicht ein Referat geeignet? So kannst du dich auch mit etwas beschäftigen, was dich wirklich interessiert.

Grundsätzlich dürfte es auch im Interesse deiner Lehrerin sein, noch eine Note von dir zu bekommen, weil es einfacher ist, Noten zu machen, wenn mensch von allen Leuten in der Klasse die gleiche Anzahl Noten hat.

Ganz abgesehen von all dem gehören Noten sowieso abgeschafft. ;)

Vorweihnachtliche Grüße,

Felix


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