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Eingesammelte Hausaufgaben (Hilfe!)
verfasst von Felix (wird-schon-klappen@die-optimisten.net, www.lsvrlp.de), Mainz, 13.02.2009, 12:24 Uhr
Hey,
zu deiner Frage zunächst mal das, was rechtlich festgelegt ist. Es gilt die Übergreifende Schulordnung Rheinland-Pfalz. Relevante Artikel:
§ 45
Grundlagen der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung
(2) Bei der Leistungsfeststellung und der Leistungsbeurteilung ist nach Eigenart des Faches eine Vielfalt von mündlichen, schriftlichen und praktischen Arbeitsformen zugrunde zu legen, wie Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Diskussionsbeiträge, mündlicher Vortrag, mündliche Überprüfung, Hausaufgaben, mündliches und schriftliches Abfragen der Hausaufgaben, Unterrichtsprotokolle, schriftliche Überprüfung (§ 47 Abs. 4), schriftliche Ausarbeitungen zur Übung und zur Sicherung der Ergebnisse einzelner Unterrichtsstunden, Klassenarbeiten, Kursarbeiten und praktische Übungen im künstlerisch-musischen und technischen Bereich sowie im Sport. Alle zur Leistungsfeststellung herangezogenen Arbeitsformen müssen im Unterricht geübt worden sein.
und
§ 46
Hausaufgaben
(1) Hausaufgaben sind so vorzubereiten und zu stellen, daß die Schüler sie ohne außerschulische Hilfe in angemessener Zeit bewältigen können. Umfang und Schwierigkeitsgrad der Hausaufgaben sind dem Alter und dem Leistungsvermögen der Schüler anzupassen. Die Lehrer sind verpflichtet, die tägliche Gesamtbelastung des Schülers angemessen zu berücksichtigen. Der Klassenleiter achtet auf die Einhaltung dieser Regelung.
(2) Hausaufgaben werden in der Regel im Unterricht besprochen und zumindest stichprobenweise überprüft.[...]
Fest steht also: Hausaufgaben dürfen benotet werden. Zu der Frage mit den Null Punkten: Auch da haben sich die netten Bürokratinnen im bildungsministerium was für uns ausgedacht:
§ 49 Nicht erbrachte Leistungen
(2) Versäumt ein Schüler ohne ausreichende Entschuldigung einen Leistungsnachweis oder verweigert er ihn, so wird die nicht erbrachte Leistung als ,,nicht feststellbar" festgehalten. Hierfür wird die Note ,,ungenügend" erteilt.
Ob die Aufgabe nun tatsächlich "unlösbar" war oder nicht - das dürfte wohl eine eher subjektive Sache sein. Hier, so würde ich sagen, gilt es Überzeugungsarbeit zu leisten: Mit dem Lehrer reden, versuchen ihm zu erklären, warum die Sache nicht lösbar war etc.
Wenn er die Argumente nicht versteht oder verstehen will, könnte ein Gang zu SV, VertrauenslehrerInn oder Schulleitung helfen.
Erklärt die Schulleitung die Hausaufgabe und deren Benotung für legitim, und will die Klasse (oder du) das nach wie vor nicht akzeptieren, so kann die Sache im Schulausschuss entschieden werden. Denn: "Der Schulausschuss ist zu hören, [...] bei Widersprüchen gegen Entscheidungen der Schule auf Antrag der oder des Widersprechenden." [§48 (2) Schulgesetz].
Schöner ist es natütlich immer, wenn es zu soetwas gar nicht erst kommt, und sich die Sache im Einvernehmen regeln lässt. Ich wünsche euch viel Erfolg!
Liebe Grüße,
Felix
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Eingesammelte Hausaufgaben
(Hilfe!) von positive Verstärkung am 11.02.2009 um 20:51 Uhr Eingesammelte Hausaufgaben
von Felix am 13.02.2009 um 12:24 Uhr
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