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Hü´s (Bildungspolitik)
verfasst von Felix, Mainz, 21.04.2009, 02:33 Uhr
Hallo Rotfuchs,
die Antwort ist meiner Erkenntnis nach ziemlich eindeutig "nein, der Bleistift ist kein Grund eine HÜ mit ungenügend zu bewerten".
Leistungsfeststellung und Beurteilung sind in der Übegreifenden Schulordung in den §§ 44 - 51 geregelt. Dort findet sich nichts zu dieser Frage. Nicht gereglt bedeutet in diesem Fall definitiv: nicht verboten.
Möglicherweise gibt es aber irgendeine andere Vorschrift oder Gesetz, das nicht direkt mit Schule zu tun hat und besagt, dass mit Bleistift geschriebene Dokumente formell nicht "gültig" sind. Ob das dann aber auch eine HÜ in der Schule betrifft, wäre nochmal eine andere Frage.
Dass mensch sowas mit Füller, Kuli o. ä. schreiben sollte, dient ja v.a. dem Selbstschutz des Schülis - der oder die LehrerIn kann so nichts ändern. Der oder die LehrerIn jedoch kann eine Kopie der HÜ machen - so ist gesichert, dass der Schüli nichts nach der Rückgabe ändern kann. Das ganze unter "Täuschungsversuch" zu packen, klappt also auch nicht. Und jemandem wegen nicht in Anspruch genommenem "Selbstschutz" (also mit Kuli schriben) ne "ungenügend" reinzudrückem macht ja auch keinerlei Sinn.
Fazit: Geh' zu deiner Lehrer/in und mach' ihr klar, dass das Quatsch ist, schalte zur Not KlassensprecherIn, SV, Schulausschuss ein.
Vielleicht kann ja hier auch noch jemand die genaue Rechtsgrundlage recherchieren. Falls nicht, würde ich wegen mangelnder nachvollziehbarkeit der Note ohnehin den oder die LehrerIn in der Beweispflicht sehen. Mit anderen Worten: Soll die doch den Paragraphen raussuchen.
Liebe Grüße und viel Erfolg,
- Felix
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Hü´s
(Bildungspolitik) von Rotfuchs am 20.04.2009 um 18:01 Uhr Hü´s
von Felix am 21.04.2009 um 02:33 Uhr
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