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Hausaufgaben über die Ferien (Bildungspolitik)
verfasst von Patrick Simon (patrick.simon@lsvrlp.de), 16.12.2009, 11:47 Uhr

Hallo Florian,

nein, "kreative Arbeit" ist einfach nur ein schöneres Wort als Hausaufgaben :)
Die passende Stelle ist, wie bereits von mir geschrieben, §51 4. Absatz der übergreifenden Schulordnung (kurz ÜSchO) von Rheinland-Pfalz. Dort heißt es:

§51 Hausaufgaben

[...]

(4) Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten. Vom Samstag zum darauffolgenden Montag werden keine Hausaufgaben gestellt.

Den kompletten Gesetzestext findest du unter rlp. juris. de/rlp/SchulO_RP_2009_rahmen.htm (Du musst vorher die beiden Leerzeichen hinter den ersten beiden Punkten entfernen)
Du kannst vielleicht den entsprechenden Paragraphen einfach mal ausdrucken und deinem Lehrer zeigen.
Falls er meinen sollte, dass für "kreative Arbeiten" andere Regeln gelten, dann ist, wie gesagt, er erst mal dran, dir das dann zu zeigen.

Liebe Grüße,

Patrick


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