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Strafarbeit (Hilfe!)
verfasst von Hanna Zoe (hannazoe@yahoo.de), 02.02.2010, 14:32 Uhr

Liebe Frauke,

ich muss ein bisschen ausholen:

Welche Strafen angemessen sind und welche nicht, ist in der übergreifenden Schulordnung geregelt (www.lsvrlp.de/recht im Downloadbereich).

Dort werden zuerst erzieherische Maßnahmen vorgeschlagen, nämlich:
"Als erzieherische Einwirkungen kommen insbesondere in
Betracht: Gespräch, Tadel, Verpflichtung zur Wiedergutmachung angerichteten Schadens, Nacharbeiten von Versäumtem, Entschuldigung für zugefügtes Unrecht" (Schulordnung §83,1)

-> Da passt die Latein-Abschreibe-Arbeit nicht rein.


Als nächstes wird über Strafen ("Ordnungsmaßnahmen") gesprochen (die eigentlich erst anzuwenden sind, wenn erzieherisches Einwirken nicht funktioniert hat), und für die gilt:
"(2) Ordnungsmaßnahmen müssen von erzieherischen Gesichtspunkten bestimmt sein und in angemessenem Verhältnis zur Schwere des Ordnungsverstoßes stehen." (Schulordnung §83).

-> auch das trifft nicht zu. Ob die Ordnungsmaßnahme angemessen ist, ist natürlich streitbar (ich würde sagen, er übertreibt ein bisschen, aber das wird er sicher anders sehen); aber der "erzieherische Gesichtspunkt" ist nicht berücksichtigt, schließlich hat das Abschreiben des lateinischen Textes rein gar nichts mit dem Vergessen einer Entschuldigung zu tun.


Wer hat Recht?

Rein rechtlich gesehen vermutlich du. Dennoch weißt du selbst, dass solche Strafen oft angewandt werden und es schwierig sein wird, deinem Lehrer diesen Paragraphen hinzuhalten und zu sagen: "Nö, ich mach' das nicht.". Bevor du das tust, solltest du unbedingt auch die Hausordnung deiner Schule checken (ich kann nicht wissen, was da drin steht, da sie nur für deine Schule gilt), ob da noch was dazu steht.
Es wäre sicher einfacher, wenn du deinem Lehrer sagst, dass Strafen ja eigentlich von erzieherischen Gesichtspunkten bestimmt sein sollen, dass du das in dem Fall nicht gegeben siehst (was hat der lateinische Text mit der Entschuldigung zu tun?) und dass du deswegen lieber eine andere Arbeit machen würdest. Stell' dich aber drauf ein, dass er das nicht so gut aufnehmen wird.
Du kannst dich auch an deinen Stufenleiter (oder deine Stufenleiterin) wenden, denn auch die kennen sich mit dem Recht aus und können deinen Lehrer besser überzeugen, wenn du sie überzeugst. Grundsätzlich ist es eine anstrengende, aber wichtige Aufgabe, die eigenen Rechte immer wieder in langwierigen Prozessen zu erstreiten ^^.

Ich hoffe, es ist jetzt noch nicht zu spät, vielleicht hat sich der Landesvorstand ja auch schon Gedanken gemacht und kann dir noch eine präzisere Antwort liefern.


Mit schülerInnenbewegten Grüßen,
Hanna Zoe


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Strafarbeit (Hilfe!) von Frauke am 29.01.2010 um 17:38 Uhr
Strafarbeit von Hanna Zoe am 02.02.2010 um 14:32 Uhr

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