|
HÜs (SOS! Wer kann helfen?)
verfasst von Hanna Zoe (hannazoe@yahoo.de), 28.02.2010, 01:40 Uhr
Lieber Alvin!
Ich bin mir selbst nicht ganz sicher und hoffe, dass jemand aus dem Landesvorstand meine Antwort bestätigt oder mir widerspricht. Ich antworte dir aber schon mal, damit du eine schnelle Rückmeldung hast:
HÜs sind in der Schulordnung (findest du unter "Recht") geregelt. Leider steht da nicht viel drin, außer in §46:
"Ein schriftliches Abfragen der Hausaufgaben darf sich
höchstens auf die Hausaufgaben der letzten beiden Unterrichtsstunden beziehen und nicht länger als 15 Minuten, in der gymnasialen Oberstufe nicht länger als 30 Minuten dauern."
Es sieht so aus, als sei es eigentlich immer erlaubt, HÜs zu schreiben. Inhaltlich könnt ihr aber mit der Regelung für Klassenarbeiten argumentieren, die steht in §47:
"(7) Zwischen der Rückgabe einer benoteten Klassen- oder Kursarbeit und der nächsten Klassen- oder Kursarbeit in demselben Fach müssen mindestens zwei Unterrichtswochen liegen, damit dem Schüler die Möglichkeit der Leistungsverbesserung gegeben ist."
Das gilt NICHT für HÜs, deswegen könnt ihr damit rechtlich auch nicht argumentieren. Inhaltlich ist aber die Absicht erkennbar: SchülerInnen sollen die Möglichkeit der Verbesserung haben (siehe letzter Nebensatz). Das verhindert euer Lehrer, wenn er die nächste HÜ direkt bei der Rückgabe schreibt. Das könntet ihr ihm sagen und auch drauf verweisen, dass das in der Schulordnung steht (ihr solltet natürlich ehrlich sagen, dass sich das dort bloß auf Klassenarbeiten bezieht). Vielleicht ist er ja vernünftig und sieht das ein? Denn ich fürchte, rechtlich habt ihr gegen ihn nichts in der Hand.
Liebe Grüße
Hanna Zoe
gesamter Thread:
HÜs
(SOS! Wer kann helfen?) von Alvin am 26.02.2010 um 14:16 Uhr HÜs
von Hanna Zoe am 28.02.2010 um 01:40 Uhr
|